Umsetzung unserer Leitlinien in die Praxis
Folgende Punkte dienen als Richtschnur für unsere Entscheidungen:
- Wir helfen bedürftigen Menschen mit körperlicher Behinderung, welche i.d.R. unter der Armutsgrenze des jeweiligen Landes leben.
- Das Jahreseinkommen darf jedoch die Armutsgrenze des jeweiligen Landes übersteigen (Basis: Armutsgrenze 2010), wenn die medizinische Behandlung eine sehr außergewöhnliche Belastung darstellt, die nicht allein vom Betroffenen und seiner Familie getragen werden kann (Einzelfallprüfung).
- Operationszusagen erteilen wir nur aus vorhandenen Mitteln. Es werden zur Vereinsarbeit keine Kredite aufgenommen.
- Wir sagen keine Dauerbehandlungen zu.
- Wir orientieren uns an der Altersobergrenze von ca. 40 bis 45 Jahren, doch berücksichtigen dabei die familiäre Situation (z.B. 48jähriger Vater mit minderjährigen Kindern).
- Wir zahlen weder an den Patienten noch an die Familie, sondern ausschließlich an das Krankenhaus oder den behandelnden Arzt.
- In begrenztem Umfang unterstützen wir auch die Vor - und Nachsorge von medizinischen Behandlungen.
- Wir konzentrieren uns auf kleinere Eingriffe und Hilfen, um mit wenig finanziellen Mitteln möglichst vielen Menschen zu helfen. Im Einzelfall beteiligen wir uns jedoch auch an teureren Eingriffen.
- Wir haben kein Interesse an spektakulären medizinischen Eingriffen und dem damit verbundenen Medienecho.